Das EnWG wird seitens des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit überarbeitet, da die Bundesrepublik bis zum März 2011 die Vorgaben des 3. EU-Binnenmarktpakets in Gesetzesform umsetzen muss. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge dessen auch die Ausnahmeregelungen für Objektnetze, die aktuell im § 110 niedergelegt sind und von denen viele Betreiber solcher Leitungsverbünde profitieren, minimiert werden.
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