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1. Stark
uneinheitliche Preisentwicklung zum neuen Jahr
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Nach den z.T. massiven Preiserhöhungen zum neuen Gaswirtschaftsjahr im Oktober sind die Tarife jedes dritten Gasversorgers zum Jahreswechsel abermals nennenswerten Veränderungen unterworfen. Dabei gestaltet sich die Preisentwicklung jetzt sehr uneinheitlich: Während rund 75 Gasversorger ihre Preise nochmals anheben, fahren ca. 180 Unternehmen die Kosten für ihre Kunden herunter, in knapp 30 Fällen allerdings nicht freiwillig. Bekanntermaßen hat das Bundeskartellamt im Zuge diverser Missbrauchsverfahren hier kürzlich bei einer Reihe von Versorgern Preissenkungen erzwungen. Ansonsten gibt der drastische Preisverfall an den Ölmärkten die Richtung vor. Unter Rückgriff auf die Datenbank "Endkundentarife Gas" haben wir die neuen Preisregelungen einmal genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass sich die vormals große Bandbreite unterschiedlicher Tarife verkleinern wird. |
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Erdgas: Trend zur Preiskonvergenz erkennbar Die Gruppe derjenigen Grundversorger mit Tarifanhebungen verlangt ab 2009 mit 7,1 ct/kWh* genau 8,9% mehr für ihren Brennstoff als zuvor. Ein typischer Heizgaskunde zahlt bei diesen Unternehmen im Schnitt 1424,25 EUR im Jahr*. Gasunternehmen, die zum kommenden Jahr eine Preissenkung angekündigt haben, stellen ihren Endverbrauchern künftig durchschnittlich 1.367,20 EUR* im Jahr und damit 5,3% weniger in Rechnung. Das entspricht einem Preis von 6,8 ct je Kilowattstunde*. Im Zuge dieser Tarifanpassungen harmonisiert sich insgesamt das Preisgefüge: Die neuen durchschnittlichen Preise der Grundversorger mit Preiserhöhungen und jenen, die eine Kostensenkung angekündigt haben, nähern sich logischerweise einander an: Die Spreizung zwischen diesen beiden Unternehmensgruppen reduziert sich zum neuen Jahr auf 4,2%, nachdem sie sich bislang auf knapp über zehn Prozent belaufen hat. Werfen wir abschließend einen Blick auf die veränderten Gas-Sondertarife, die mittlerweile von immerhin knapp 20% der Verbraucher genutzt werden. Dort, wo sie erhöht werden, steigen sie im Umfang von 9,0% und führen dann zu durchschnittlichen Jahreskosten von 1353,70 EUR oder 6,77 ct/kWh*. Grundversorger, die ihre Sondertarife zum Jahreswechsel verbilligen, tun dies um 5,6%. Kunden bezahlen hier künftig im Mittel nur noch 6,5 ct/kWh bzw. 1.301,09 EUR im Jahr*. Über alle veränderten Tarife hinweg betrachtet sparen Verbraucher mit Sondertarifen zum kommenden Jahr noch immer knapp fünf Prozent gegenüber der Grundversorgung. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas sind das 68 EUR im Jahr. * netto, bereinigtes Mittel aus Grund- und Arbeitspreis des GVU, Preise gewichtet nach Einwohnerzahlen, inkl. Boni, Abnahmefall: 20.000 kWh/Jahr |
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Lokale Gasversorger haben "marktbeherrschende Stellung" Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein örtlicher Erdgasversorger in seinem angestammten Versorgungsgebiet eine so genannte marktbeherrschende Stellung innehat und daher bei der Gestaltung seiner Endverbraucherpreise der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegt. Damit hob er ein vorinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Celle auf, das die Stadtwerke Uelzen wegen Streitigkeiten mit der niedersächsischen Landeskartellbehörde angerufen hatten und das zu ihren Gunsten entschieden hatte. Nach mehrfachen Preiserhöhungen des Versorgers und veranlasst durch Beschwerden betroffener Verbraucher hatte das niedersächsische Landeskartellamt die Gaspreise zuvor überprüft und war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Stadtwerke in der Zeit vom 1. November 2005 bis 31. März 2006 missbräuchlich überhöhte Jahresgesamtpreise gefordert hatten. Die Landeskartellbehörde verpflichtete seinerzeit die Stadtwerke, den Kunden die zuviel erhobenen Gaspreise in Abhängigkeit von den Zeiträumen und Abnahmemengen handelte es sich um Beträge zwischen 0,3 und 0,5 ct/kWh zurückzuerstatten. Daraufhin beschwerte sich der Kommunalversorger beim Oberlandesgericht Celle, das die Verfügung der Landeskartellbehörde mit der Begründung aufhob, dass das Gasversorgungsunternehmen angeblich keine marktbeherrschende Stellung habe. Die Stadtwerke seien auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Wärmeenergie tätig, auf dem sie mit Anbietern konkurrierender Energieträger wie Heizöl, Strom und Fernwärme im Wettbewerb stünden, hieß es zur Begründung. Auf diesen Sachverhalt können sich Stadtwerke nun nicht mehr berufen. Der BGH kommt zu dem Schluss, dass es einen einheitlichen Wärmeenergiemarkt nicht gebe, weil der Endkunde seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen könne. |
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