Aktuelles | 15. Oktober 2015

Strompreis: Die Zeichen stehen auf Preisanstieg

Am 15. Oktober haben die vier bundesdeutschen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe zweier gesetzlicher Umlagen auf den Strompreis für das Jahr 2016 bekannt gegeben. Demnach werden die EEG-Umlage und die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG im kommenden Jahr ansteigen. Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Abs. 1 AbLaV läuft dagegen wie politisch vorgegeben zum Ende des Jahres 2015 aus. Noch nicht bekannt sind die Werte der Umlage für individuelle Netzentgelte gemäß § 19 StromNEV, der voraussichtlich am 20. Oktober bekannt gegeben wird, sowie der KWK-Umlage, deren Bekanntgabe etwas später erwartet wird.

Die Höhe der EEG-Umla­ge als hoch­po­li­ti­sche Zahl“ und Grad­mes­ser für den Preis der Ener­gie­wen­de“ (Spie­gel online) war bereits eini­ge Tage vor­ab erstaun­lich zutref­fend in der Pres­se kol­por­tiert wor­den. Die offi­zi­el­le Ver­öf­fent­li­chung bestä­tig­te nun das Anstei­gen um rund 3 Pro­zent auf 6,354 ct/​kWh, womit sich die Umla­ge unter den vor­ab ent­wor­fe­nen Sze­na­ri­en der Ber­li­ner Poli­tik­be­ra­tung Ago­ra Ener­gie­wen­de ein­pen­delt. Deren Direk­tor Dr. Patrick Grai­chen hat­te ange­sichts des Trends sin­ken­der Bör­sen­prei­se trotz der­zeit gut gefüll­ten Umla­ge­kon­tos ein sys­te­mi­sches Anstei­gen der Umla­ge auf bis zu 6,6 ct/​kWh vor­aus­ge­sagt. Die Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge steigt nach dem erst­ma­li­gen Sin­ken auf einen nega­ti­ven Wert im ver­gan­ge­nen Jahr auf 0,04 ct/​kWh im Jahr 2016.

Das Anstei­gen bei­der Umla­gen führt bei der Berech­nung des typi­sier­ten Abnah­me­falls eines Fami­li­en­haus­halts mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh rech­ne­risch zu einer Mehr­be­las­tung von rund 11 Euro. Ob sich die­se Mehr­be­las­tun­gen des Kilo­watt­stun­den­prei­ses allei­ne über einen sin­ken­den Bör­sen­preis (über)kompensieren las­sen wird, wie es sich Jochen Homann (Prä­si­dent der Bun­des­netz­agen­tur) und Her­mann Falk (Geschäfts­füh­rer des Bun­des­ver­bands Erneu­er­ba­re Ener­gien e.V.) vor­stel­len, bleibt abzu­war­ten, da die indi­vi­du­el­len Beschaf­fungs- und Erzeu­gungs­struk­tu­ren der bun­des­deut­schen Strom­ver­trie­be für eine pau­scha­le Preis­sen­kung all­zu unter­schied­lich aus­fal­len dürften.

Ent­wick­lung der gesetz­li­chen Umla­gen seit 2010

Abnah­me­fall: Haus­halt, NSP, SLP, 4.000 kWh/​a

Zudem berück­sich­ti­gen die­se Ein­schät­zun­gen noch nicht die Ent­wick­lung der Netz­nut­zungs­ent­gel­te im kom­men­den Jahr. Betrach­tet man die zum 15. Okto­ber bereits ver­öf­fent­lich­ten Ver­teil­netz­ent­gel­te, kris­tal­li­siert sich klar ein wei­te­rer Kos­ten­trei­ber her­aus. Für 9.781 Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen lie­gen bereits vor­läu­fi­ge“ Durch­lei­tungs­ge­büh­ren vor, was einer Gebiets­ab­de­ckung von 62,8 Pro­zent ent­spricht. Eine Berech­nung des nach Grö­ße des Netz­ge­biets gewich­te­ten durch­schnitt­li­chen Netz­ent­gelts zeigt in die­sen Gebie­ten einen Anstieg um 5,2 Pro­zent gegen­über 2015 auf etwa 7,54 ct/​kWh. Für den Mus­ter­haus­halt bedeu­tet die­se eine wei­te­ren Anstieg der Fremd­kos­ten um rund 14,93 Euro. In Zei­ten fort­schrei­ten­der Mar­ge­n­ero­si­on dürf­ten es Ver­trie­be schwer haben, die­se Kos­ten­struk­tur ohne all­ge­mei­ne Preis­er­hö­hun­gen abzufangen.

Metho­dik: Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Die Durch­schnitts­wer­te der Netz­ent­gel­te wur­den nach Netz­grö­ße (Zahl der belie­fer­ten Postor­te) gewich­tet. In der Berech­nung wur­den nur Netz­be­trei­ber berück­sich­tigt, die zum 15. Okto­ber bereits ein vor­läu­fi­ges Ent­gelt für 2016 bekannt gege­ben haben. Der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten (Arbeits­preis + auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ter Grund­preis) und den Kos­ten für Mes­sung und Abrech­nung (eben­falls auf die Jah­res­ar­beit umge­legt). Die Höhe der Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge wur­de nach dem der­zeit gül­ti­gen KWKG berücksichtigt.

EdiEa­ter für feh­ler­freie EDIFACT-Marktkommunikation

Im Rah­men ener­gie­wirt­schaft­li­cher Geschäfts­pro­zes­se wer­den täg­lich mas­sen­haft elek­tro­ni­sche Daten nach dem EDI­FACT-Stan­dard aus­ge­tauscht, die vor ihrer Wei­ter­ver­ar­bei­tung auf feh­ler­haf­te Inhal­te über­prüft und gege­be­nen­falls berei­nigt wer­den müs­sen. Was bei manu­el­ler Bear­bei­tung gro­ßen Auf­wand bedeu­tet und viel Zeit in Anspruch nimmt, erle­digt der EdiEa­ter in nur weni­gen Augenblicken.

Der Web­ser­vice, den ene't im Zusam­men­ar­beit mit dem Part­ner­un­ter­neh­men ArcMind GmbH anbie­tet, erkennt sowohl Unrich­tig­kei­ten in der Syn­tax (inklu­si­ve ehe­ma­li­ger Modell­feh­ler“) als auch Anwen­dungs­feh­ler. Iden­ti­fi­ziert der EdiEa­ter Feh­ler, die sich nicht ein­deu­tig zuord­nen las­sen, erhält der Anwen­der zusätz­lich soge­nann­te War­nun­gen“. Die Prüf­ergeb­nis­se wer­den anschlie­ßend in einem über­sicht­li­chen HTML-Report dar­ge­stellt. Die gra­fi­sche Auf­be­rei­tung lässt schnell erken­nen, an wel­cher Stel­le die unter­such­te Nach­richt inkor­rek­te Daten ent­hält und zu wel­cher Feh­ler­grup­pe die­se gehö­ren. Die Glie­de­rung des Reports in ver­schie­de­ne Seg­men­te und die farb­li­che Kenn­zeich­nung von Feh­lern garan­tie­ren opti­ma­le Übersichtlichkeit.

Da alle Repor­te auch unmit­tel­bar an den Absen­der der unter­such­ten Nach­rich­ten über­mit­telt wer­den kön­nen, unter­stützt der EdiEa­ter zusätz­lich die bis­lang oft­mals lang­wie­ri­ge bila­te­ra­le Klä­rung. Bei der Über­prü­fung eige­ner erstell­ter Nach­rich­ten kann das Pro­gramm zudem als wert­vol­les Instru­ment zur Qua­li­täts­si­che­rung ein­ge­setzt werden.

Sie möch­ten auch vom EdiEa­ter pro­fi­tie­ren? Wir bera­ten Sie ger­ne. Ihr Ansprech­part­ner ist Herr Alex­an­der Lin­zen (Tel.: 02433 52601 – 301, E‑Mail: linzen@​enet.​eu).

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