Aktuelles | 14. Oktober 2016

Fremdkosten des Stromvertriebs steigen weiter

In jedem Jahr ist der 15. Oktober ein bedeutendes Datum für die Energiewirtschaft. Gemäß § 5 AusglMechV müssen die Übertragungsnetzbetreiber bis spätestens zu diesem Datum die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr bekannt geben. Da das Datum 2016 auf einen Samstag fällt, erfolgte die Veröffentlichung bereits einen Tag früher als üblich.

Von vie­len Markt­be­ob­ach­tern wird die Höhe der Umla­ge als Grad­mes­ser der Kos­ten für die Ener­gie­wen­de betrach­tet – auch wenn in der Pra­xis die Ent­wick­lung der Netz­ent­gel­te eben­falls gro­ße Aus­sa­ge­kraft haben dürf­te – und mit ent­spre­chen­dem Inter­es­se erwar­tet. Schon im Juli wag­te die Ber­li­ner Denk­fa­brik Ago­ra Ener­gie­wen­de eine ers­te Pro­gno­se und kün­dig­te für 2017 ein Anstei­gen der EEG-Umla­ge auf 7,1 bis 7,3 ct/​kWh an. Begrün­det wur­de dies mit sin­ken­den Bör­sen­strom­prei­sen, die zur Finan­zie­rung der Ein­spei­se­ver­gü­tung kom­pen­siert wer­den müs­sen. Gleich­zei­tig wies Ago­ra dar­auf hin, dass sich die Ein­stands­kos­ten für Strom­ver­trie­be dadurch in Sum­me kaum ändern wür­den und Mehr­be­las­tun­gen von Strom­kun­den nicht zwin­gend erfor­der­lich seien.

Anfang Okto­ber wur­de schließ­lich bereits der neue Wert an die Pres­se durch­ge­sto­chen, 2017 wird die Umla­ge um rund 8,3 Pro­zent auf 6,88 ct/​kWh stei­gen. Damit soll nach Pro­gno­sen der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber die auf 24 Mil­li­ar­den Euro bezif­fer­te Dif­fe­renz zwi­schen mög­li­chen Bör­sen­er­lö­sen und den an die Anla­gen­be­trei­ber aus­ge­schüt­te­ten Ver­gü­tun­gen gedeckt wer­den. Offen­bar war die Erhö­hung trotz des im Jahr 2016 gut gefüll­ten Umla­ge­kon­tos (Stand Sep­tem­ber 2016: 1,9 Mil­li­ar­den Euro im Plus) nötig gewor­den, und das obwohl sich die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber für eine Redu­zie­rung der Liqui­di­täts­re­ser­ve von 10 auf 6 Pro­zent ent­schie­den haben. Die­se soll als Finanz­puf­fer eine sai­so­nal beding­te Unter­de­ckung des Umla­ge­kon­tos verhindern. 

Deut­lich sin­ken wird dage­gen die Umla­ge nach § 17f Abs. 5 EnWG, die dem Aus­gleich für Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen an Betrei­ber von Off­shore-Wind­parks z. B. bei ver­spä­te­tem Netz­an­schluss dient, für die Letzt­ver­brau­cher­grup­pe A‘. Die­se umfasst Strom­men­gen für die jeweils ers­te Mil­li­on Kilo­watt­stun­den je Abnah­me­stel­le, wofür 2016 noch 0,04 ct/​kWh erho­ben wur­de. Wie erst­mals 2015 sinkt die Umla­ge wie­der auf einen nega­ti­ven Wert, für 2017 von 0,040 auf ‑0,028 ct/​kWh. Die Umla­ge­hö­he für die LV-Grup­pe B‘ (Jah­res­ver­bräu­che über 1 Mio. kWh je Abnah­me­stel­le) steigt dage­gen von 0,027 auf 0,038 ct/​kWh, der Wert für die LV-Grup­pe C‘ (Unter­neh­men mit Strom­kos­ten von mehr als 4 Pro­zent des Vor­jah­res­um­sat­zes) bleibt unver­än­dert bei 0,025 ct/​kWh.

Für einen Fami­li­en­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh bedeu­ten die bis­her bekann­ten neu­en Umla­gen eine Mehr­be­las­tung von min­des­tens 18,32 Euro. Dies kann sich nach Bekannt­ga­be des KWK-Auf­schlags sowie der Umla­ge nach § 19 Strom­NEV noch ändern. 

Sicher scheint dage­gen eine deut­li­che Erhö­hung der Netz­ent­gel­te zu sein. Nach­dem die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber bereits teils erheb­li­che Stei­ge­run­gen der Trans­port­netz­ent­gel­te bekannt gaben, zeich­nen sich auch im Ver­teil­netz bereits Ten­den­zen zu stei­gen­den Durch­lei­tungs­ge­büh­ren ab. Mög­lich ist, dass die Kos­ten­wäl­zung die end­gül­ti­gen Ver­teil­netz­ent­gel­te zum Jah­res­wech­sel noch ein­mal stei­gen las­sen wird. Die Preis­ent­wick­lung der Netz­ent­gel­te haben wir tages­ak­tu­ell auf die­ser Sei­te aufbereitet. 

Auch bei sin­ken­dem Bör­sen­preis wer­den Strom­ver­trie­be im nächs­ten Jahr kaum umhin kom­men, die stei­gen­den Fremd­kos­ten in ihren Tari­fen ein­zu­prei­sen. Ob die dies­jäh­ri­ge Novel­le des EEG bei­spiels­wei­se mit der Umstel­lung der För­de­rung von Foto­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen auf ein Aus­schrei­bungs­mo­dell lang­fris­tig eine kos­ten­dämp­fen­de Wir­kung ent­fal­ten kann, bleibt abzuwarten.

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