Aktuelles | 01. Oktober 2026

Deutliche Erhöhung der ÜNB-Entgelte angekündigt

Am 1. Oktober wurden wie jedes Jahr die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, TenneT, Amprion und TransnetBW unter Berücksichtigung des vom Bundeskabinett beschlossenen Zuschusses in Höhe von 5,525 Milliarden Euro veröffentlicht. Der Anfang September 2026 beschlossene Zuschuss soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden und bis einschließlich 2029 fortgeführt werden. Im Vergleich zu 2026 fiel der Zuschuss um eine Milliarde Euro niedriger aus.

Dem­nach wird sich das durch­schnitt­li­che Netz­ent­gelt auf Höchst- und Umspan­nungs­ebe­ne im kom­men­den Jahr auf 3,54 Cent pro Kilo­watt­stun­de (ct/​kWh) erhö­hen (2026: 2,86 ct/​kWh). Ohne den oben genann­ten Zuschuss betrü­ge das Netz­ent­gelt 6,52 ct/​kWh.

Die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes für den Zuschuss zu den Über­tra­gungs­netz­kos­ten für die Jah­re 2027 bis 2029 steht aller­dings noch aus, daher ste­hen die vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­te noch unter Vor­be­halt. Soll­te bis zum 7. Dezem­ber 2026 kei­ne Rechts­si­cher­heit über den Zuschuss bestehen, ist davon aus­zu­ge­hen, dass die end­gül­ti­gen bun­des­ein­heit­li­chen Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te für 2027 ent­spre­chend höher aus­fal­len wer­den. Die genann­ten 3,54 ct/​kWh sind daher noch nicht endgültig.

<2.500 h/​a≥2.500 h/​a
Leis­tungs­preis
€/​kW × Jahr
Arbeits­preis
ct/​kWh
Leis­tungs­preis
€/​kW × Jahr
Arbeits­preis
ct/​kWh
20262027202620272026202720262027
Höchst­span­nung11,3914,782,362,8153,0659,910,691,00
Umspan­nung17,1822,342,813,3876,7089,960,430,67

Der geplan­te Zuschuss muss voll­stän­dig zur Sen­kung der Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te ein­ge­setzt wer­den. Davon pro­fi­tie­ren zunächst die Netz­nut­zer auf Über­tra­gungs­netz­ebe­ne, aber auch die Kun­den der nach­ge­la­ger­ten Ver­teil­net­ze. Wie groß die Min­de­rung durch den Zuschuss dort tat­säch­lich aus­fällt, ist jedoch regio­nal unter­schied­lich: Sie hängt von den Netz­struk­tu­ren in den jewei­li­gen Ver­teil­net­zen ab. 

Ein all­ge­mei­nes Preis­ni­veau lässt sich erst im Lau­fe des Okto­bers bestim­men, wenn die Ver­teil­netz­be­trei­ber ihre vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­te für 2027 ver­öf­fent­licht haben.

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