Die KWKG-Umlage steigt nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber von 0,446 auf 0,451 ct/kWh und damit um rund 1,1 Prozent. Sie dient der Förderung der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie dem Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und entsprechenden Speichern. Grundlage für die Berechnung sind unter anderem Prognosen der nachgelagerten Netzbetreiber und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Deutlich stärker fällt der Anstieg bei der Offshore-Netzumlage aus. Sie erhöht sich von 0,941 auf 1,143 ct/kWh, was einem Plus von rund 21,5 Prozent entspricht. Damit überschreitet die Umlage erstmals die Marke von einem Cent je Kilowattstunde. Über sie werden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Netzanbindungsleitungen von Offshore-Windparks sowie Entschädigungszahlungen bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung refinanziert. In die Berechnung fließen unter anderem prognostizierte Kosten für 2027 und die erwarteten Letztverbrauchsmengen ein. Zudem wird ein Nachholbetrag aus der Jahresabrechnung 2025 berücksichtigt.
Den stärksten prozentualen Anstieg verzeichnet der Aufschlag für besondere Netznutzung, der bis einschließlich 2024 als Umlage nach § 19 StromNEV ausgewiesen wurde. Er erhöht sich für die Letztverbrauchergruppe A′ von 1,559 auf 2,027 ct/kWh und damit um rund 30 Prozent. Die Gruppe A′ umfasst die jeweils ersten 1 Mio. kWh je Abnahmestelle. Über den Aufschlag werden unter anderem Mindereinnahmen der Verteilnetzbetreiber aus reduzierten Netzentgelten sowie Kosten aus der Integration erneuerbarer Energieanlagen ausgeglichen.
Die Berechnung des Aufschlags für besondere Netznutzung steht unter einem Vorbehalt: Die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2027 berücksichtigen einen vorgesehenen Bundeszuschuss von 5,525 Mrd. Euro, der aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und gesetzlich verankert werden soll. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die entsprechende gesetzliche Regelung noch nicht verabschiedet. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit bestehen, rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einer Erhöhung der endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte und des Aufschlags für besondere Netznutzung.
In Summe steigen die drei Umlagen von 2,946 ct/kWh im Jahr 2026 auf 3,621 ct/kWh im Jahr 2027. Das entspricht einem Plus von 0,675 ct/kWh beziehungsweise rund 22,9 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh ergeben sich daraus rechnerisch zusätzliche Kosten von 27 Euro pro Jahr. Die Berechnung basiert auf den veröffentlichten Umlagesätzen für nichtprivilegierte Letztverbräuche und berücksichtigt keine Umsatzsteuer.
Ob die steigenden Umlagen durch eine niedrigere Stromsteuer teilweise ausgeglichen werden, ist weiterhin offen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß ist bislang nur für Industrie, produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft umgesetzt. Private Haushalte und zahlreiche weitere Unternehmen warten weiterhin auf die angekündigte Entlastung. Die Länder erhöhen den Druck auf die Bundesregierung und fordern eine schnelle Umsetzung. Für die Strompreisgestaltung bleibt damit neben der Entwicklung der Umlagen und Netzentgelte auch die Frage relevant, ob und wann die Stromsteuer für alle Verbraucher sinkt.
Für Stromvertriebe erhöhen die steigenden Umlagen den Kostendruck bei der Kalkulation der Tarife für 2027. Wie stark sich die zusätzlichen Belastungen auf die Endkundenpreise auswirken, hängt jedoch auch von der Entwicklung der Netzentgelte, der Beschaffungskosten und der weiteren Preisbestandteile ab. Insbesondere beim Aufschlag für besondere Netznutzung bleibt abzuwarten, ob der vorgesehene Bundeszuschuss rechtzeitig gesetzlich abgesichert wird und die vorläufige Berechnung damit Bestand haben kann.