Aktuelles | 26. Oktober 2026

Gesetzliche Stromumlagen steigen 2027 um knapp 23 Prozent

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 26. Oktober die Höhe der gesetzlichen Umlagen auf den Stromverbrauch für das Jahr 2027 veröffentlicht. Für nichtprivilegierte Letztverbraucher der Gruppe A′ steigen die drei Umlagen in Summe um rund 22,9 Prozent auf 3,621 ct/kWh. Maßgeblich sind vor allem die deutlichen Anstiege beim Aufschlag für besondere Netznutzung und bei der Offshore-Netzumlage. Die KWKG-Umlage erhöht sich dagegen nur geringfügig.

Die KWKG-Umla­ge steigt nach Anga­ben der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber von 0,446 auf 0,451 ct/​kWh und damit um rund 1,1 Pro­zent. Sie dient der För­de­rung der Strom- und Wär­me­er­zeu­gung in Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­an­la­gen (KWK-Anla­gen) sowie dem Aus­bau von Wär­me- und Käl­te­net­zen und ent­spre­chen­den Spei­chern. Grund­la­ge für die Berech­nung sind unter ande­rem Pro­gno­sen der nach­ge­la­ger­ten Netz­be­trei­ber und des Bun­des­amts für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA).

Deut­lich stär­ker fällt der Anstieg bei der Off­shore-Netz­um­la­ge aus. Sie erhöht sich von 0,941 auf 1,143 ct/​kWh, was einem Plus von rund 21,5 Pro­zent ent­spricht. Damit über­schrei­tet die Umla­ge erst­mals die Mar­ke von einem Cent je Kilo­watt­stun­de. Über sie wer­den die Kos­ten für die Errich­tung und den Betrieb der Netz­an­bin­dungs­lei­tun­gen von Off­shore-Wind­parks sowie Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen bei Stö­run­gen oder Ver­zö­ge­run­gen der Netz­an­bin­dung refi­nan­ziert. In die Berech­nung flie­ßen unter ande­rem pro­gnos­ti­zier­te Kos­ten für 2027 und die erwar­te­ten Letzt­ver­brauchs­men­gen ein. Zudem wird ein Nach­hol­be­trag aus der Jah­res­ab­rech­nung 2025 berücksichtigt.

Den stärks­ten pro­zen­tua­len Anstieg ver­zeich­net der Auf­schlag für beson­de­re Netz­nut­zung, der bis ein­schließ­lich 2024 als Umla­ge nach § 19 Strom­NEV aus­ge­wie­sen wur­de. Er erhöht sich für die Letzt­ver­brau­cher­grup­pe A′ von 1,559 auf 2,027 ct/​kWh und damit um rund 30 Pro­zent. Die Grup­pe A′ umfasst die jeweils ers­ten 1 Mio. kWh je Abnah­me­stel­le. Über den Auf­schlag wer­den unter ande­rem Min­der­ein­nah­men der Ver­teil­netz­be­trei­ber aus redu­zier­ten Netz­ent­gel­ten sowie Kos­ten aus der Inte­gra­ti­on erneu­er­ba­rer Ener­gie­an­la­gen ausgeglichen.

Die Berech­nung des Auf­schlags für beson­de­re Netz­nut­zung steht unter einem Vor­be­halt: Die vor­läu­fi­gen Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te für 2027 berück­sich­ti­gen einen vor­ge­se­he­nen Bun­des­zu­schuss von 5,525 Mrd. Euro, der aus dem Kli­ma- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds finan­ziert und gesetz­lich ver­an­kert wer­den soll. Zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung ist die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Rege­lung noch nicht ver­ab­schie­det. Soll­te bis zum 7. Dezem­ber 2026 kei­ne Rechts­si­cher­heit bestehen, rech­nen die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber mit einer Erhö­hung der end­gül­ti­gen bun­des­ein­heit­li­chen Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te und des Auf­schlags für beson­de­re Netznutzung.

In Sum­me stei­gen die drei Umla­gen von 2,946 ct/​kWh im Jahr 2026 auf 3,621 ct/​kWh im Jahr 2027. Das ent­spricht einem Plus von 0,675 ct/​kWh bezie­hungs­wei­se rund 22,9 Pro­zent. Für einen Mus­ter­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh erge­ben sich dar­aus rech­ne­risch zusätz­li­che Kos­ten von 27 Euro pro Jahr. Die Berech­nung basiert auf den ver­öf­fent­lich­ten Umla­ge­sät­zen für nicht­pri­vi­le­gier­te Letzt­ver­bräu­che und berück­sich­tigt kei­ne Umsatzsteuer.

Ob die stei­gen­den Umla­gen durch eine nied­ri­ge­re Strom­steu­er teil­wei­se aus­ge­gli­chen wer­den, ist wei­ter­hin offen. Die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­te Sen­kung der Strom­steu­er auf das euro­päi­sche Min­dest­maß ist bis­lang nur für Indus­trie, pro­du­zie­ren­des Gewer­be sowie Land- und Forst­wirt­schaft umge­setzt. Pri­va­te Haus­hal­te und zahl­rei­che wei­te­re Unter­neh­men war­ten wei­ter­hin auf die ange­kün­dig­te Ent­las­tung. Die Län­der erhö­hen den Druck auf die Bun­des­re­gie­rung und for­dern eine schnel­le Umset­zung. Für die Strom­preis­ge­stal­tung bleibt damit neben der Ent­wick­lung der Umla­gen und Netz­ent­gel­te auch die Fra­ge rele­vant, ob und wann die Strom­steu­er für alle Ver­brau­cher sinkt.

Für Strom­ver­trie­be erhö­hen die stei­gen­den Umla­gen den Kos­ten­druck bei der Kal­ku­la­ti­on der Tari­fe für 2027. Wie stark sich die zusätz­li­chen Belas­tun­gen auf die End­kun­den­prei­se aus­wir­ken, hängt jedoch auch von der Ent­wick­lung der Netz­ent­gel­te, der Beschaf­fungs­kos­ten und der wei­te­ren Preis­be­stand­tei­le ab. Ins­be­son­de­re beim Auf­schlag für beson­de­re Netz­nut­zung bleibt abzu­war­ten, ob der vor­ge­se­he­ne Bun­des­zu­schuss recht­zei­tig gesetz­lich abge­si­chert wird und die vor­läu­fi­ge Berech­nung damit Bestand haben kann.

Newsletter

Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem aktuellsten Stand.

Newsletter abonnieren

Go to top of page