Aktuelles | 05. Januar 2024

Entfallene Subventionen wirken sich weniger dramatisch aus

Selten wurde die Bekanntgabe der endgültigen Stromnetzentgelte mit so viel Spannung erwartet wie zum Jahreswechsel 2024. Der Grund sind die entfallenen Subventionen für die vorgelagerten Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber, für deren Deckelung die Bundesregierung ursprünglich 5,5 Milliarden Euro vorgesehen hatte. Inwieweit sich die Erhöhung auf 6,43 ct/kWh auf die nachgelagerten Netzebenen auswirkt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Wälzung ist abhängig von vielen unterschiedlichen Faktoren wie beispielsweise Netzgebiet, Spannungsebene und Abnahmefall.

Unbe­strit­ten trifft die Erhö­hung Netz­kun­den in der Höchst- und Hoch­span­nung mit vol­ler Wucht und dürf­te die Dis­kus­si­on um die Zukunfts­fä­hig­keit des Indus­trie­stand­orts Deutsch­land erneut befeu­ern. Wie stark dage­gen SLP-Kun­den in der Nie­der­span­nung betrof­fen sind, und ob die Panik­ma­che der ver­gan­ge­nen Wochen zu mög­li­chen drei­stel­li­gen Preis­stei­ge­run­gen bei Fami­li­en­haus­hal­ten gerecht­fer­tigt waren, kann nur ein genau­er Blick auf die tat­säch­lich ver­öf­fent­lich­ten Preis­stel­lun­gen zeigen.

Bei Betrach­tung der end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­te anhand eines typi­schen Fami­li­en­haus­halts mit 3.500 kWh jähr­li­chem Strom­ver­brauch zei­gen sich im nach Netz­grö­ße gewich­te­ten Durch­schnitt aller­dings weni­ger gro­ße Erhö­hun­gen als befürch­tet. Gegen­über den als vor­läu­fig“ ver­öf­fent­lich­ten Prei­sen steigt der spe­zi­fi­sche Arbeits­preis nur um 1,08 Cent auf nun 12,14 ct/​kWh. Dies ent­spricht zwar einer Stei­ge­rung um rund 9,8 Pro­zent, belas­tet den Mus­ter­haus­halt aber mit zusätz­lich +37,86 Euro im Jahr weni­ger dra­ma­tisch, als nach dem Weg­fall der Sub­ven­tio­nen von vie­len erwar­tet wurde.

Tat­säch­lich fin­den sich sogar ver­ein­zelt Redu­zie­run­gen in den end­gül­ti­gen Ent­gel­ten. So sen­ken die Stadt­wer­ke Rie­sa in Sach­sen ihre Prei­se um ‑11,4 Pro­zent von 11,40 auf 10,10 ct/​kWh, wovon Abneh­mer in vier Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen pro­fi­tie­ren. Auch die Stadt­wer­ke Gen­gen­bach in Baden-Würt­tem­berg redu­zie­ren die Ver­teil­netz­ge­büh­ren um ‑6,3 Pro­zent von 13,02 auf 12,19 ct/​kWh. In Sten­dal (Sach­sen-Anhalt) wird eben­falls eine mini­ma­le Kor­rek­tur nach unten vor­ge­nom­men, die Ent­gel­te der Stadt­wer­ke – Alt­mär­ki­sche Gas‑, Was­ser- und Elek­tri­zi­täts­wer­ke Sten­dal sin­ken um ‑0,1 Pro­zent von 11,10 auf 11,09 ct/​kWh. In ins­ge­samt 150 Postor­ten wur­den die Ent­gel­te dage­gen unver­än­dert mit dem Sta­tus end­gül­tig“ veröffentlicht.

Ver­än­de­rung der end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­te Strom 2024 gegen­über den vor­läu­fi­gen in ct/​kWh
Abnah­me­fall: Fami­­li­en-Haus­halt, 3.500 kWh/​Jahr, SLP, Niederspannung

Auf der ande­ren Sei­te gibt es, wie zu erwar­ten war, zahl­rei­che Ver­teil­net­ze, in denen die Prei­se noch ein­mal erhöht wur­den. Die pro­zen­tu­al wie abso­lut deut­lichs­te Erhö­hung fin­det sich im Gebiet der Main­zer Net­ze in Rhein­land-Pfalz. Hier stei­gen die Ent­gel­te um +32 Pro­zent von 9,14 auf 12,06ct/kWh. Den­noch erreicht auch die­ses Plus um 2,92 ct/​kWh nicht die nomi­na­le Erhö­hung der Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te. Eine deut­li­che Stei­ge­rung zeigt sich auch bei der MVV Net­ze in Baden-Würt­tem­berg, hier ver­teu­ern sich die Prei­se um +31,6 Pro­zent von 7,95 auf 10,47 ct/​kWh, blei­ben damit aber deut­lich unter dem deutsch­land­wei­ten Durch­schnitt. Auch im hes­si­schen Gebiet der Ener­gie­net­ze Offen­bach GmbH stei­gen die Ent­gel­te um mehr als 30 Pro­zent, hier von 8,86 auf 11,56 ct/​kWh (+30,4 %). In ins­ge­samt 6.458 Postor­ten stei­gen die Prei­se um mehr als 10 Pro­zent, in 7.904 dage­gen geringer.

Die güns­tigs­ten Netz­ent­gel­te berech­nen 2024 die Stadt­wer­ke Pap­pen­heim in Bay­ern mit 6,94 ct/​kWh, hier wur­den die vor­läu­fi­gen Preis­stel­lun­gen unver­än­dert über­nom­men. Auch in Meck­len­burg-Vor­pom­mern pro­fi­tie­ren Netz­kun­den der Neu­bran­den­bur­ger Stadt­wer­ke mit 7,23 ct/​kWh (unver­än­dert) von weit unter­durch­schnitt­li­chen Prei­sen. Ähn­lich sieht es bei den baye­ri­schen Stadt­wer­ken Olching Strom­netz aus, trotz einer Stei­ge­rung der end­gül­ti­gen Ent­gel­te um +7,2 Pro­zent auf 7,42 ct/​kWh.

Preis­ni­veau der end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­te Strom 2024 in ct/​kWh
Abnah­me­fall: Fami­­li­en-Haus­halt, 3.500 kWh/​Jahr, SLP, Niederspannung

Wesent­lich teu­rer ist die Strom­ver­tei­lung im Netz der Stadt­wer­ke Mühl­acker in Baden-Würt­tem­berg. Hier wer­den 16,76 Cent je durch­ge­lei­te­ter Kilo­watt­stun­de fäl­lig (+17,54 %). Auch die Stadt­wer­ke Eber­bach, eben­falls in Baden-Würt­tem­berg, zäh­len mit 16,26 ct/​kWh zu den teu­ers­ten Betrei­bern (+10,69 %). Doch auch im hohen Nor­den stei­gen die Ent­gel­te wei­ter. Im Netz der Schles­wig-Hol­stein Netz wer­den 16,16 ct/​kWh erho­ben (+7,59 %), wovon auf­grund der Netz­grö­ße 1.054 Postor­te betrof­fen sind.

Die Sprei­zung zwi­schen den nied­rigs­ten und höchs­ten Prei­sen beträgt 141,5 Pro­zent. Regio­nal betrach­tet bleibt die Kos­ten­be­las­tung der Haus­halts­kun­den aller Har­mo­ni­sie­rung auf Regel­zo­nen­ebe­ne zum Trotz wei­ter­hin beson­ders hoch in Schles­wig-Hol­stein und Meck­len­burg-Vor­pom­mern sowie in Bran­den­burg. Aber auch das Saar­land bleibt teu­er, wei­te­re Hot­spots las­sen sich in Baden-Würt­tem­berg, im Süden Hes­sens sowie rund um Tei­le der Weser beobachten.

Doch auch wenn die Erhö­hung der end­gül­ti­gen Ent­gel­te nach Weg­fall der Sub­ven­tio­nen zumin­dest für SLP-Kun­den im Ver­gleich zu vie­len Pro­gno­sen eher glimpf­lich aus­fällt, darf man nicht ver­ges­sen, dass auch schon die vor­läu­fi­gen Ent­gel­te gegen­über 2023 ange­stie­gen waren (vgl. News­let­ter NNS Nr. 119). Nach Aus­wer­tung der bis­her ver­öf­fent­lich­ten Preis­stel­lun­gen, die mehr als 99 Pro­zent der strom­ver­sorg­ten Flä­che abbil­den, erhö­hen sich die Ent­gel­te im gewich­te­ten Durch­schnitt um +19,8 Pro­zent oder rund 2 Cent. All­ge­mei­ne Grün­de sind wei­ter­hin wach­sen­de Kos­ten für Netz­aus­bau, Anla­gen­an­schlüs­se und Redis­patch. Für den Mus­ter­haus­halt bedeu­tet dies jähr­li­che Mehr­kos­ten in Höhe von 70 Euro. Eine flä­chen­de­cken­de, drei­stel­li­ge Mehr­be­las­tung allei­ne durch die Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te lässt sich somit nicht beob­ach­ten, auch wenn dies in Sum­me und abhän­gig vom Ver­brauch regio­nal der Fall sein könnte.

Ein­zel­ne Strom­ver­sor­ger kün­dig­ten bereits an, die Mehr­kos­ten der Netz­ent­gel­te nicht an ihre End­kun­den wei­ter­zu­ge­ben, wie z. B. die Sach­se­n­en­er­gie aus Dres­den, die Stadt­wer­ke Trier (SWT), die Leip­zi­ger Stadt­wer­ke, die Stadt­wer­ke Bam­berg sowie die Ener­gie­ver­sor­gung Mit­tel­rhein EVM – oder haben ihre Prei­se sogar gesenkt, wie die Stadt­wer­ke Augs­burg und die Rhein­ener­gie. Vie­le Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men wer­den aber mit sehr spit­zer Feder rech­nen müs­sen, da auch die gesetz­li­chen Strom­um­la­gen um 6,1 Pro­zent gestie­gen sind. Zwar hat­te sich im Okto­ber erst eine leich­te Redu­zie­rung ange­kün­digt, doch im Dezem­ber muss­te auf­grund der feh­len­den Sub­ven­tio­nen auch die Umla­ge gemäß § 19 Strom­NEV für das Jahr 2024 außer­plan­mä­ßig auf 0,643 ct/​kWh ange­ho­ben wer­den. Glaubt man dem E.ON-Vorstandsvorsitzenden Leon­hard Birn­baum, sind Tarif­er­hö­hun­gen auf brei­ter Front nur eine Fra­ge der Zeit (Quel­le: https://​www​.zfk​.de/​u​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​h​a​u​s​h​a​l​t​s​l​o​c​h​-​s​p​a​l​t​e​t​-​v​e​r​t​riebe). Ver­bun­den mit dem Weg­fall der Preis­brem­sen könn­te dies aber auch den Wett­be­werb erneut beleben.

Die vor­an­ge­gan­ge­ne Aus­wer­tung basiert auf den erfass­ten Preis­stel­lun­gen in der Daten­bank Markt­da­ten Netz­nut­zung (Strom), da die dar­in erfass­ten Netz­ent­gel­te den aktu­el­len Ver­öf­fent­li­chungs­stand umfas­sen­der abbil­den als die bis­lang vor­lie­gen­den elek­tro­ni­schen Preis­blät­ter der Ver­teil­netz­be­trei­ber. Die­se The­ma­tik wer­den wir in einem fol­gen­den News­let­ter noch ein­mal aufgreifen.

Wenig Bewe­gung in den Gasnetzentgelten

Nur weni­ge Anpas­sun­gen fin­den sich dage­gen in den end­gül­ti­gen Gas­netz­ent­gel­ten. Nach­dem sich in den vor­läu­fi­gen Ent­gel­ten bereits eine leich­te Redu­zie­rung der Prei­se abge­zeich­net hat­te (vgl. News­let­ter NNG Nr. 075), wur­den inzwi­schen in 10.159 Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen die Preis­blät­ter unver­än­dert als end­gül­tig“ ver­öf­fent­licht. Dies ent­spricht rund 93,8 Pro­zent der gas­ver­sorg­ten Flä­che Deutschlands.

In 65 Postor­ten wur­den die Prei­se wei­ter gesenkt. Am Abnah­me­fall eines Fami­li­en­haus­halts mit einem Jah­res­ver­brauch von 20.000 kWh betrach­tet wer­den Gas­kun­den im Anschluss­ge­biet des Ver­teil­netz­be­trei­bers Erm­s­tal­Ener­gie Dettin­gen an der Erms in Baden-Würt­tem­berg am deut­lichs­ten ent­las­tet. Hier sin­ken die Durch­lei­tungs­ge­büh­ren um ‑15 Pro­zent von 3,34 auf 2,84 ct/​kWh. Auch im baye­ri­schen Wun­sie­del sin­ken die Ent­gel­te im Netz der GVW um ‑9,3 Pro­zent von 1,40 auf 1,27 ct/​kWh.

Erhö­hun­gen gegen­über den vor­läu­fi­gen Preis­stel­lun­gen sind dage­gen in 431 Postor­ten zu ver­zeich­nen. Die deut­lichs­te Anhe­bung neh­men die Stadt­wer­ke Crails­heim in Baden-Würt­tem­berg mit +10 Pro­zent vor. Hier ver­teu­ern sich die Ver­teil­netz­ge­büh­ren in zwei Postor­ten von 1,76 auf 1,93 ct/​kWh. Auch die Gemein­de­wer­ke Nüm­brecht Netz in Nord­rhein-West­fa­len erhö­hen die Prei­se um +8,8 Pro­zent von 1,96 auf 2,13 ct/​kWh.

Preis­ni­veau der end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­te Gas 2024 in ct/​kWh
Abnah­me­fall: Fami­li­en-Haus­halt, 20.000 kWh/​Jahr, 11 kW Leis­tung, SLP, Niederdruck

Die güns­tigs­ten Ent­gel­te für 2024 las­sen sich nach aktu­el­lem Stand im Netz der nie­der­säch­si­schen Stadt­wer­ke Neu­en­haus fin­den, sechs Postor­te pro­fi­tie­ren dort von einem spe­zi­fi­schen Arbeits­preis von nur 0,98 ct/​kWh (unver­än­dert gegen­über vor­läu­fi­gen Prei­sen). Am teu­ers­ten bleibt die Gas­ver­tei­lung im Gebiet der Stadt­wer­ke Bad Wild­bad in Baden-Würt­tem­berg. Mit 3,69 ct/​kWh (unver­än­dert zum vor­läu­fi­gen Ent­gelt) wird hier mehr als das Drei­ein­halb­fa­che berech­net, die Preis­sprei­zung beträgt somit 276,5 Prozent.

Nach Aus­wer­tung aller bis­lang ver­öf­fent­lich­ten Preis­blät­ter, die zusam­men eine Gebiets­ab­de­ckung von knapp 99 Pro­zent der gas­ver­sorg­ten Flä­che Deutsch­lands errei­chen, sinkt der nach Netz­grö­ße gewich­te­te, durch­schnitt­li­che spe­zi­fi­sche Arbeits­preis leicht auf 1,99 ct/​kWh, was einer Redu­zie­rung um etwa 1,3 Pro­zent entspricht.

Gas­ver­trie­be wer­den aller­dings kaum eine Chan­ce haben, die­se leich­te Sen­kung an Gas­kun­den wei­ter­zu­ge­ben. Im Gegen­teil, die zum 1. Janu­ar 2024 auf 0,186 ct/​kWh gestie­ge­ne Gas­spei­cher­um­la­ge (2023: 0,145 ct/​kWh) und der uner­war­tet star­ke Preis­sprung der CO2-Abga­be auf 0,816 ct/​kWh (2023: 0,544 ct/​kWh) müs­sen aktu­ell ein­ge­preist wer­den. Spä­tes­tens die Rück­kehr zum regu­lä­ren Mehr­wert­steu­er­satz von 19 Pro­zent ab 1. März 2024 (der­zeit 7 %), der auch bei der Beschaf­fung deut­li­che Wir­kung ent­fal­tet, lässt die Preis­ge­stal­tung im Gas­markt zu einer Her­aus­for­de­rung wer­den. Bei gleich­zei­ti­gem Weg­fall der Preis­brem­sen dürf­te dies den Wett­be­werb verschärfen.

Metho­dik: Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Der durch­schnitt­li­che spe­zi­fi­sche Arbeits­preis der Netz­ent­gel­te wur­de nach Netz­grö­ße (Anzahl der ange­schlos­se­nen Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen) gewich­tet. In den Berech­nun­gen wur­den nur Netz­be­trei­ber berück­sich­tigt, die bereits ein vor­läu­fi­ges sowie end­gül­ti­ges Ent­gelt für 2024 bekannt­ge­ge­ben haben. Der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten (Arbeits­preis + auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ter Grund­preis) und den Kos­ten für das Mess­sys­tem (Stan­dard­mess­kon­fi­gu­ra­ti­on). Wei­ße Flä­chen in der Kar­te für Gas kenn­zeich­nen Gebie­te ohne Gasversorgung.

Auto­ma­tisch über neue Ent­gel­te infor­miert wer­den mit dem ene't Navigator®

Mit der App Regio­na­le Ver­än­de­rungs­ana­ly­se Netz­nut­zung SLP (Gas) auf dem ene't Navi­ga­tor® kön­nen Sie jeder­zeit kom­for­ta­bel die Ände­run­gen in den vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­ten ermit­teln. Genau­so fin­den Sie zum Jah­res­wech­sel mit weni­gen Klicks die end­gül­ti­gen Preis­stel­lun­gen für das kom­men­de Jahr, oder kön­nen his­to­ri­sche Wer­te ermit­teln und Preis­de­tails ana­ly­sie­ren. Direk­te Ver­glei­che zwi­schen unter­schied­li­chen Zeit­punk­ten sind damit eben­so in einem Schritt mög­lich wie zwi­schen vor­läu­fi­gen und end­gül­ti­gen Ent­gel­ten. Die App ist eben­so für den Bereich Strom verfügbar.

Mit­hil­fe der Benach­rich­ti­gungs­funk­ti­on der Platt­form wer­den Sie auf Wunsch auch pro­ak­tiv dar­über infor­miert, wel­che Ver­teil­netz­be­trei­ber neue Netz­nut­zungs­ent­gel­te ver­öf­fent­licht haben. Dies ist wahl­wei­se direkt im ene't Navi­ga­tor® oder via E‑Mail möglich.

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