Aktuelles | 25. April 2023

Kalkulation von Elektromobilitätsprodukten auf dem ene't Navigator®

Erst kürzlich einigten sich die EU-Energieminister nach einigem politischen Gezänk endgültig auf das Aus für den Verbrennungsmotor ab 2035. Auch wenn sich darin das eine oder andere Schlupfloch (Stichwort: E-Fuels) verstecken mag, führt objektiv kein Weg an der Elektrifizierung des Individualverkehrs vorbei. Nicht erst damit gewinnt das Thema Elektromobilität für Energieversorgungsunternehmen immer weiter an Bedeutung und erhöht den Marktdruck, passende Tarife aufzulegen und den Wettbewerb im Blick zu behalten.

Auf dem ene't Navi­ga­tor® sind die zen­tra­len Apps bereits fit“ für die E‑Mobilität. In der Regio­na­len Ange­botskal­ku­la­ti­on (Strom) bei­spiels­wei­se kann bei Anla­ge eines Ein­ta­rif-Pro­dukts der Typ Elek­tro­mo­bi­li­tät“ aus­ge­wählt wer­den. Damit wer­den für die Kal­ku­la­ti­on eines Tarifs für eine Wall­box mit getrenn­ter Mes­sung in einem Pri­vat­haus­halt auto­ma­tisch die redu­zier­ten Ent­gel­te für unter­brech­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach § 14a EnWG her­an­ge­zo­gen. Das Umla­gen­pro­fil wird dabei ohne wei­te­res Zutun anhand der aktu­el­len gesetz­li­chen Rege­lun­gen aus­ge­wählt, oder kann auch manu­ell über­steu­ert wer­den. Die Durch­füh­rung der Kal­ku­la­ti­on ist in Kom­bi­na­ti­on mit unter­schied­li­chen Zäh­ler­ty­pen oder genau­so für eine wett­be­werb­li­che Mess­kon­fi­gu­ra­ti­on möglich.

Abb.: Anla­ge einer Kal­ku­la­ti­on mit dem Tarif­typ Elek­tro­mo­bi­li­tät“

Wie bei ande­ren Tarif­ty­pen auch, kön­nen die kal­ku­lier­ten Pro­duk­te gezielt auf vor­ab defi­nier­te Regio­nen aus­ge­rollt, Staf­feln defi­niert und Berech­nungs­vor­ga­ben ange­passt wer­den. Die Ergeb­nis­se kön­nen auf Wunsch in Clus­tern zusam­men­ge­fasst und für die wei­te­re Ver­ar­bei­tung expor­tiert werden.

Abb.: Kal­ku­la­ti­ons­er­geb­nis eines E‑Mobilitätstarifs

Je nach­dem, wel­che wei­te­ren Pro­zes­se lizen­ziert sind, kön­nen die kal­ku­lier­ten Tari­fe anschlie­ßend einem Wett­be­werbs­ver­gleich und einer markt­ge­rech­ten Opti­mie­rung unter­zo­gen wer­den. Dafür wird der vor­ab kal­ku­lier­te E‑Mobilitätstarif inner­halb des Pro­zes­ses an die nächs­te App über­ge­ben, z. B. an den Regio­na­len Tarif­ver­gleich (Strom) oder den Stand­ort­ba­sier­ten Tarif­ver­gleich (Strom).

Über einen Tarif-Fil­ter kön­nen dort gezielt Pro­duk­te ande­rer Anbie­ter für das Laden an der hei­mi­schen Wall­box oder Lade­säu­le zum Ver­gleich her­an­ge­zo­gen wer­den. Dazu muss nur ein eige­ner Fil­ter ange­legt wer­den, der aus­schließ­lich Pro­duk­te mit dem Tarif­typ Elek­tro­mo­bi­li­tät“ berück­sich­tigt. So kann adress­scharf ermit­telt wer­den, wie sich die Gesamt­kos­ten des eige­nen Pro­dukts im Wett­be­werbs­ver­gleich darstellen.

Abb.: Tarif­ver­gleich von E‑Mobilitätsprodukten

In der Roh­mar­gen­ana­ly­se Wett­be­werb (Strom) und der Regio­na­len Posi­ti­ons­ana­ly­se (Strom) ist die Aus­wahl des Tarif­typs Elek­tro­mo­bi­li­tät“ eben­falls pro­blem­los möglich.

Fal­len die Kos­ten des eige­nen Wall­box-Tarifs höher aus als die Pro­duk­te ande­rer Anbie­ter, kann die Kal­ku­la­ti­on auf Wunsch noch auf eine bes­se­re Wett­be­werbs­po­si­ti­on hin opti­miert wer­den. Auch hier wird über einen Tarif-Fil­ter mit dem Typ Elek­tro­mo­bi­li­tät“ sicher­ge­stellt, dass das eige­ne Pro­dukt nicht bei­spiels­wei­se gegen Haus­halts­strom­ta­ri­fe kon­kur­riert. Über die Ein­räu­mung eines Bonus kann das eige­ne Pro­dukt bei siche­rer Errei­chung der jeweils best­mög­li­chen Mar­ge auf die gewünsch­te Ziel­po­si­ti­on hin ange­passt werden.

Abb.: Opti­mie­rung der Posi­ti­on im Tarif-Ran­king, gefil­tert auf eine Postleitzahl-Ort-Kombination

Auch im Pro­zess Preis­an­pas­sung Bestands­kun­den SLP (Strom) kann im Loka­ti­ons­im­port­map­ping gezielt der Tarif­typ Elek­tro­mo­bi­li­tät“ aus­ge­wählt wer­den, damit in der Kal­ku­la­ti­on der ent­hal­te­nen Daten­sät­ze das redu­zier­te Ent­gelt nach § 14a EnWG her­an­ge­zo­gen wird.

Alle Web­ser­vices und Apps zur Ermitt­lung von Strom­netz­ent­gel­ten ein­schließ­lich der Bün­del­kal­ku­la­ti­on sind eben­falls dar­auf aus­ge­legt, die Fremd­kos­ten für unter­brech­ba­re Ver­brau­cher der Elek­tro­mo­bi­li­tät zu berech­nen. In knapp 91 Pro­zent der deut­schen Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen haben die zustän­di­gen Ver­teil­netz­be­trei­ber der­zeit ent­spre­chen­de Prei­se ver­öf­fent­licht. Die ermit­tel­ten Daten kön­nen zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung expor­tiert oder bei­spiels­wei­se in der App Kar­ten anspre­chend und über­sicht­lich visua­li­siert werden.

Neu auf der Über­sicht­sei­te des ene't Navi­ga­tor® ist zudem die Kate­go­rie Elek­tro­mo­bi­li­tät“. Hier wer­den ab sofort Apps gebün­delt, die spe­zi­ell auf die­sen Anwen­dungs­zweck zuge­schnit­ten sind. Aktu­ell fin­den Sie dort bei ent­spre­chen­der Lizen­zie­rung den Pro­zess Fremd­kos­ten Elek­tro­mo­bi­li­tät zur Ermitt­lung von Netz­ent­gel­ten nach § 14a EnWG, sowie in Kür­ze die Ange­botskal­ku­la­ti­on Elek­tro­mo­bi­li­tät zur Berech­nung von pas­sen­den Tarifen.

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