Aktuelles | 17. Oktober 2016

Netzentgelte 2017: Höherer Verbrauch wird stärker belastet

Bereits im September ließ eine Pressemeldung aufhorchen: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT kündigte im Handelsblatt an, dass seine Netzentgelte zum Jahreswechsel um 80 Prozent steigen werden. Ursache sei dabei nicht der Netzausbau, sondern zu 95 Prozent Redispatch-Kosten. Nur wenige Tage später erklärte auch der ÜNB 50Hertz, dass in seiner Regelzone im Norden und Osten Deutschlands die vorläufigen Entgelte um 42 Prozent steigen werden. Auch dies sei zu rund 90 Prozent bedingt durch das Engpassmanagement zur Netzstabilisierung und die Einsenkung von EEG-Anlagen.

Da die Kos­ten auf die nach­ge­la­ger­ten Netz­ebe­nen gewälzt wer­den, lie­ßen allein schon die­se Ankün­di­gun­gen deut­li­che Auf­wärts­be­we­gun­gen in den Ent­gel­ten der Ver­teil­netz­be­trei­ber erwar­ten. Eine ers­te Aus­wer­tung der bereits ver­öf­fent­lich­ten vor­läu­fi­gen Ent­gel­te für das Jahr 2017 bestä­tigt die­sen Trend deut­lich. In die Betrach­tung flie­ßen alle bis zum 15. Okto­ber bekann­ten Prei­se ein, die bereits die Net­ze in 81 Pro­zent der bun­des­deut­schen Postor­te abdecken.

Auf­fäl­lig ist, dass die zusätz­li­che Belas­tung durch Strom­trans­port­kos­ten im Schnitt umso höher aus­fällt, je höher der zugrun­de­lie­gen­de Ver­brauch ist – mit Aus­nah­me leis­tungs­ge­mes­se­ner Kun­den in der Nie­der­span­nung, deren Stei­ge­rung mit klei­ne­ren SLP-Abneh­mern ver­gleich­bar ist. So wird im bun­des­deut­schen, nach Grö­ße der Ver­teil­net­ze gewich­te­ten Schnitt ein Sin­gle-Haus­halt mit 1.500 kWh Jah­res­ver­brauch mit um 7,4 Pro­zent auf 162,09 Euro (+11,20 Euro) stei­gen­den Gebüh­ren belas­tet, bei einem Fami­li­en­haus­halt (4.000 kWh) ver­teu­ern sich die Ent­gel­te sogar um 10,5 Pro­zent (+31,21 Euro) auf 328,37 Euro. Die stärks­te Stei­ge­rung für SLP-Kun­den lässt sich bei einem gewerb­li­chen Abneh­mer mit einem Jah­res­be­darf von 40.000 kWh beob­ach­ten, hier stei­gen die Durch­lei­tungs­ge­büh­ren durch­schnitt­lich um 13,7 Pro­zent. Mit 2.722,76 Euro wer­den hier 319,26 Euro mehr als 2016 fällig.

Ein leis­tungs­ge­mes­se­ner gewerb­li­cher Abneh­mer mit 100.000 kWh jähr­li­cher Strom­ab­nah­me muss sich dage­gen auf 10,2 bis 10,7 Pro­zent (+609,09 auf 6.418,21 Euro bzw. +710,89 auf 7.185,08 Euro) höhe­re Ent­gel­te ein­stel­len, abhän­gig von der Benut­zungs­dau­er über oder unter 2.500 Stun­den. Der­zei­ti­ger Spit­zen­rei­ter bei den Preis­stei­ge­run­gen ist ein gewerb­li­cher Abneh­mer in der Mit­tel­span­nung, der abhän­gig von den Benut­zungs­stun­den 16,7 bis 16,9 Pro­zent Mehr­kos­ten (+3.003,28 auf 20.376,10 Euro bzw. +3.306,63 auf 22.194,09 Euro) für die Durch­lei­tung von 400.000 kWh Strom beglei­chen muss.

Wenig über­ra­schend fin­den sich die stärks­ten Erhö­hun­gen in den Regel­zo­nen von Ten­neT und 50Hertz. Gemes­sen am Abnah­me­fall Gewerbe/​SLP mit 40.000 kWh Jah­res­ver­brauch stei­gen die durch­schnitt­li­chen Ent­gel­te am deut­lichs­ten in Bay­ern (+31,2 % auf 2.455,09 Euro), Sach­sen-Anhalt (+26 % auf 2.753,96 Euro), Bran­den­burg (+24,2 % auf 3.966,75 Euro) und Meck­len­burg-Vor­pom­mern (+20,5 % auf 3.892,82 Euro). Somit sind es wie­der vor­nehm­lich ost­deut­sche Bun­des­län­der, die sich auf erheb­li­che Mehr­be­las­tun­gen bei einem ohne­hin hohen Preis­ni­veau ein­stel­len müs­sen. So zahlt ein Bran­den­bur­ger Unter­neh­men im nächs­ten Jahr 150 Pro­zent höhe­re Netz­ent­gel­te als eines in Bre­men (1.586,42 Euro).

Die höchs­te Stei­ge­rung erwar­tet Gewer­be­kun­den 2017 im Ver­teil­netz der Bay­ern­werk AG. Die Gebüh­ren wer­den dort um 44,2 Pro­zent auf 2.557,60 Euro bzw. 6,39 ct/​kWh stei­gen. Nur die Ver­sor­gungs­be­trie­be Wald­büt­tel­brunn erhö­hen mit 44,3 Pro­zent noch mini­mal mehr. Auch in Netz­be­rei­chen der Ava­con AG in Nie­der­sach­sen und Sach­sen-Anhalt (+26,7 % auf 2.753,12 Euro) und der E.DIS AG (+25,5 % auf 4.022,04 Euro) wird der Strom­trans­port teu­rer. Deren Netz­be­reich in Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern stellt nach der­zei­ti­gem Ver­öf­fent­li­chungs­stand 2017 das teu­ers­te Gebiet dar. Ins­ge­samt stei­gen in 3.497 Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen die Durch­lei­tungs­ge­büh­ren um mehr als 20 Pro­zent. Am güns­tigs­ten wird der Strom­be­zug dage­gen netz­sei­tig in Augs­burg im Netz­be­reich der swa Net­ze sein, dort sin­ken die Ent­gel­te um rund 11 Pro­zent auf 1.320,59 Euro bzw. 3,30 ct/​kWh.

Ob hier die Eigen­ka­pi­tal­zins-Ent­schei­dung der Bun­des­netz­agen­tur, anste­hen­de Ände­run­gen in der Anreiz­re­gu­lie­rung oder aus­schließ­lich gewälz­te ÜNB-Ent­gel­te als oft zitier­te Kos­ten der Ener­gie­wen­de ein­ge­preist wer­den, bleibt das Geschäfts­ge­heim­nis der jewei­li­gen Ver­teil­netz­be­trei­ber. Sicher ist jedoch, dass sich aktu­ell die größ­te Preis­er­hö­hungs­wel­le seit Beginn der Strom­markt­li­be­ra­li­sie­rung abzeichnet.

Da sämt­li­che Ent­gel­te noch mit dem Sta­tus vor­läu­fig“ ver­öf­fent­licht wur­den, könn­ten sich zum Jah­res­wech­sel noch wei­te­re Ände­run­gen erge­ben. Beson­ders in den genann­ten Regel­zo­nen dürf­ten die­se aber kaum Preis­sen­kun­gen bedeu­ten. Vor einer schwie­ri­gen Auf­ga­be ste­hen somit nun Strom­ver­trie­be, eine Anpas­sungs­wel­le zum Jah­res­wech­sel erscheint unum­gäng­lich. Auch bei erheb­li­chen Beschaf­fungs­vor­tei­len durch sin­ken­de Bör­sen­prei­se dürf­ten sich weder die bereits bekannt­ge­ge­be­ne Erhö­hung der EEG-Umla­ge um 8,3 Pro­zent noch die teils dras­tisch stei­gen­den Netz­ent­gel­te ohne Preis­än­de­run­gen kom­pen­sie­ren lassen.

Metho­dik: Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Die Durch­schnitts­wer­te der Netz­ent­gel­te wur­den nach Netz­grö­ße (Zahl der belie­fer­ten Postor­te) gewich­tet. In der Berech­nung wur­den nur Netz­be­trei­ber berück­sich­tigt, die bereits ein vor­läu­fi­ges Ent­gelt für 2017 bekannt gege­ben haben. Der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten (Arbeits­preis + auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ter Grund­preis) und den Kos­ten für die Mes­sung (eben­falls auf die Jah­res­ar­beit umgelegt).

Ver­än­de­rung der vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­te 2017 gegen­über 2016 in Pro­zent (Gewer­be, SLP, Nie­der­span­nung, 40.000 kWh)
Wei­ße Flä­chen = Noch kein vor­läu­fi­ges Ent­gelt veröffentlicht

Hät­ten Sie‘s gewusst?

Im Zusam­men­hang mit dem neu­en Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsbG) wur­den wei­te­re Geset­ze eben­falls novel­liert. Betrof­fen sind unter ande­ren das Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG), die Strom­netz­ent­gelt­ver­ord­nung (Strom­NEV) sowie ein Dut­zend wei­te­rer Gesetze. 

In der Strom­NEV und im MsbG ist fest­ge­legt, dass es ab dem 1. Janu­ar 2017 kei­ne geson­der­ten Abrech­nungs­prei­se mehr gibt. Damit auf unse­re Netz­nut­zungs-Daten­bank zugrei­fen­de Appli­ka­tio­nen nicht die Kal­ku­la­ti­on abbre­chen oder einen Feh­ler pro­du­zie­ren, wer­den wir wie gewohnt alle Daten­sät­ze zu Zäh­lern mit dem Preis 0“ erzeu­gen. Dies gilt sowohl für Strom als auch für Gas. Auch die nicht mehr sepa­rat aus­ge­wie­se­nen Mes­s­ent­gel­te wer­den wir jeweils mit dem Preis 0“ hinterlegen. 

Bit­te wen­den Sie sich mit Rück­fra­gen jeder­zeit an uns!

Raus aus dem Schnittstellensumpf.


Der wach­sen­de Grad der Digi­ta­li­sie­rung im Tages­ge­schäft von Ener­gie­ver­trie­ben erfor­dert zuneh­men­de Inter­ak­ti­on unter­schied­li­cher Soft­ware­lö­sun­gen und ‑modu­le. Immer häu­fi­ger erfor­dert dies die zeit- und kos­ten­in­ten­si­ve Ent­wick­lung indi­vi­du­el­ler Schnitt­stel­len, ohne die ein Daten­aus­tausch erschwert wird und Geschäfts­pro­zes­se ins Sto­cken geraten.

ene't Fir­men­grün­der Dipl.-Ing. Peter Mar­tin Schro­er setzt sich daher für einen gemein­sa­men Daten­stan­dard ein, der sol­che Schnitt­stel­len ablö­sen soll. Mit zehn gleich­ge­sinn­ten Unter­neh­men grün­de­te er die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Geschäfts­ob­jek­te für die Ener­gie­wirt­schaft e.V., die gemein­sam einen offe­nen Stan­dard für die IT-Infra­struk­tur von Ener­gie­ver­trie­ben und Markt­part­nern ent­wi­ckeln wird.

Erfah­ren Sie mehr unter www​.bo4e​.de oder besu­chen Sie uns auf der E‑world 2017.

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