Aktuelles | 22. November 2023

Sinkende Grundversorgungspreise auf anhaltend hohem Niveau

Nach dem folgenschweren Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche und den daraus resultierenden Haushaltssperren ist aktuell nicht abzusehen, ob und in welcher Form die von der Bundesregierung eingeführten Preisbremsen weiterhin Bestand haben werden. Umso interessanter wird der Blick auf die neuen Grundversorgungspreise, die am 1. Januar 2024 gültig werden, insbesondere nach weiter steigenden Netzentgelten im Strom (vgl. Newsletter NNS Nr. 119). Ohne Preisbremsen könnte sich die Wechselbereitschaft betroffener Kunden deutlich erhöhen, was Wettbewerbern interessante neue Vertriebspotenziale böte.

Laut Moni­to­ring­be­richt der Bun­des­netz­agen­tur ver­brauch­ten grund­ver­sorg­te Haus­hal­te in Deutsch­land 2021 im sta­tis­ti­schen Mit­tel 1.955 kWh Strom und 23.269 kWh Gas pro Jahr. Für eine pra­xis­na­he Betrach­tung lohnt daher die Aus­wer­tung der neu­en Prei­se anhand der Abnah­me­fäl­le eines Fami­li­en­haus­halts mit einem Jah­res­be­darf von 2.000 kWh Strom und 23.000 kWh Gas. Für End­kun­den erfreu­lich: In bei­den Ener­gie­spar­ten sin­ken die neu ver­öf­fent­lich­ten Prei­se im nach Ver­sor­gungs­ge­biet gewich­te­ten Durch­schnitt grund­sätz­lich. Die dra­ma­ti­sche Lage auf Beschaf­fungs­sei­te scheint sich somit etwas ent­spannt zu haben. Den­noch ver­har­ren die Prei­se auf hohem Niveau.

Im Strom sin­ken die durch­schnitt­li­chen Jah­res­kos­ten für den betrach­te­ten Mus­ter­haus­halt um ‑10,5 Pro­zent auf 821,17 Euro. Aktu­ell wer­den in den betrof­fe­nen 4.966 Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen im Schnitt noch 917,75 Euro fäl­lig. Trotz­dem über­stei­gen im Jahr 2024 Tari­fe in 794 Postor­ten noch immer die Strom­preis­brem­se auf den Arbeits­preis in Höhe von 40 ct/​kWh brut­to. Das sind aller­dings deut­lich weni­ger als im aktu­el­len Jahr mit noch 4.667. Die Preis­sprei­zung der Tari­fe beträgt indes ver­gleichs­wei­se gerin­ge 99,8 Prozent.

Auch im Gas sind zahl­rei­che Preis­re­du­zie­run­gen zu beob­ach­ten. In 4.844 Postor­ten mit neu­en Tarif­prei­sen sinkt der gewich­te­te Durch­schnitt um ‑13,5 Pro­zent von 2.917,95 auf 2.522,73 Euro. Die Preis­sprei­zung zwi­schen dem güns­tigs­ten und dem teu­ers­ten Tarif beträgt dabei 128,2 Pro­zent. Am all­ge­mein hohen Preis­ni­veau ändert dies indes wenig. In 2.578 Postor­ten ver­har­ren die Arbeits­prei­se 2024 ober­halb der Preis­brem­se von brut­to 12 Cent (aktu­ell: 2.793).

Star­ke Ver­än­de­run­gen bei den Strom-Grundversorgungstarifen

Ein Mus­ter­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 2.000 kWh kann in Wei­mar mit dem Tarif Grund­ver­sor­gung“ der dor­ti­gen Stadt­wer­ke mit einer Ent­las­tung von ‑50,7 Pro­zent rech­nen, obwohl die Netz­ent­gel­te 2024 stei­gen (+14 %). Belie­fen sich die Kos­ten hier im Jah­re 2023 noch auf 1.508,02 Euro, kön­nen Ver­brau­cher im Jahr 2024 mit Kos­ten in Höhe von nur noch 743,60 Euro rech­nen. Wei­te­re gro­ße Ent­las­tun­gen erfah­ren auch die Ver­brau­cher in 88416 Erlen­moos. Die Kos­ten im Jahr 2024 wer­den sich bei den Gebr. Mil­ler auf 748,60 statt der bis­he­ri­gen 1464,40 Euro belau­fen, (-48,9 %). Ähn­lich ent­spannt sich das Preis­ni­veau bei den Gebr. Hein­zel­mann, in 77709 Wol­fach wer­den die Ver­brau­cher dem­nach im kom­men­den Jahr mit einer Ver­än­de­rung von ‑47,4 Pro­zent nur noch 772,40 Euro für ihren Strom zah­len, anstatt der im aktu­el­len Jahr ver­an­schlag­ten 1632,04 Euro. Auch hier kann somit trotz stei­gen­der Netz­ent­gel­te mit Ent­las­tun­gen im Grund­ver­sor­gungs­ta­rif gerech­net werden.

Pro­zen­tua­le Ver­än­de­rung in der Strom-Grund­ver­sor­gung zum Janu­ar 2024
Abnah­me­fall: Fami­li­en­haus, SLP, 2.000 kWh/​Jahr

Die größ­te Preis­stei­ge­rung wird es in 67373 Duden­ho­fen geben. Da sich die Gemein­de­wer­ke Duden­ho­fen 2023 auf einem sehr nied­ri­gen Preis­ni­veau befin­den (511,70 EUR), blei­ben die Prei­se trotz einer Erhö­hung von +42,4 Pro­zent mit 728,40 Euro noch mode­rat. Mit gro­ßem Abstand und einer Ver­än­de­rung von +29,4 Pro­zent folgt 96237 Ebers­dorf. Im nächs­ten Jahr wer­den sich die Gesamt­kos­ten bei den dor­ti­gen Gemein­de­wer­ken auf 824,88 Euro belau­fen. In einem ähn­li­chen Seg­ment lie­gen die Stadt­wer­ke Suhl/­Zel­la-Meh­lis, hier stei­gen die Gesamt­kos­ten von 710,24 auf 855,80 Euro (+20,5 %). In die­sen Postor­ten erhö­hen sich die Netz­ent­gel­te im jeweils eige­nen Netz gering­fü­gig (+0,21 ct/​kWh in Duden­ho­fen und +0,84 ct/​kWh in Ebersdorf).

Den güns­tigs­ten neu­en Grund­ver­sor­gungs­ta­rif wird es 2024 in 84140 Gang­ko­fen geben. Die ange­stamm­ten Gemein­de­wer­ke kal­ku­lie­ren für unse­ren Mus­ter­haus­halt Aus­ga­ben in Höhe von 561,57 Euro und wer­den damit ‑12,5 Pro­zent güns­ti­ger im Ver­gleich zu 2023 (641,57 EUR). Die Preis­stei­ge­rung bei den Netz­ent­gel­ten (+2,08 ct/​kWh) wir­ken sich somit offen­bar nicht auf den End­ver­brau­cher­preis aus. Ähn­lich ver­hält es sich bei den Stadt­wer­ken Platt­ling, die statt der im Vor­jahr in Rech­nung gestell­ten 645,61 Euro für das Jahr 2024 nur noch 605,53 Euro (-6,21 %) erhe­ben. Die Erhö­hung der Netz­ent­gel­te (+1,25 ct/​kWh) wirkt sich auch hier anschei­nend nicht aus. Zu nen­nen sind außer­dem die Stadt­wer­ke Eisen­hüt­ten­stadt, die für das kom­men­de Jahr 635,13 Euro berech­nen. Eine sat­te Ver­än­de­rung von ‑41,5 Pro­zent zum lau­fen­den Jahr (1.084,88 EUR), trotz im Grun­de nicht nen­nens­wert stei­gen­der Netz­ent­gel­te (+0,29 ct/​kWh). Wäh­rend aktu­ell der Grund­ver­sor­gungs­ta­rif 19,41 Cent (brut­to) ober­halb der Strom­preis­brem­se ver­or­tet ist, wird dies im nächs­ten Jahr nicht mehr der Fall sein. Dann beträgt der Brut­to­ar­beits­preis 32,65 ct/​kWh.

Am teu­ers­ten wird der Strom für einen durch­schnitt­li­chen Haus­halt im bay­ri­schen Haß­furt. Statt der bis­he­ri­gen 1.150,86 Euro wird im Tarif haStrom Base“ mit 1.121,88 Euro künf­tig etwas weni­ger (-2,5 %) berech­net, obwohl sich die Netz­ent­gel­te hier erhö­hen wer­den (+22,3 %). Knapp dahin­ter lie­gen die Stadt­wer­ke Qued­lin­burg mit zukünf­ti­gen Gesamt­kos­ten von 1.106,40 Euro (2023: 1.284,38 EUR) und die Stadt­wer­ke Pap­pen­heim mit ihrem Tarif Grund­ver­sor­gung“ und 1.103,92 Euro statt der bis­he­ri­gen Kos­ten in Höhe von 1.258,52 Euro.

Hohes Preis­ni­veau bie­tet wei­ter­hin attrak­ti­ves Vertriebspotenzial

Auch im Gas zeich­nen sich deut­li­che Ent­las­tun­gen ab, wenn auch anhal­tend auf einem ins­ge­samt hohen Preis­ni­veau. In 4.700 Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen, in denen ab dem 1. Janu­ar 2024 ein neu­er Grund­ver­sor­gungs­preis gilt, sin­ken die Kos­ten für die Belie­fe­rung. Dar­un­ter fin­den sich 1.916 Postor­te mit Sen­kun­gen von mehr als ‑10 Pro­zent. In nur 144 Postor­ten stei­gen die Gesamt­kos­ten mit den neu­en Preis­stel­lun­gen, in 98 davon um mehr als +10 Prozent.

Die ein­deu­tigs­te Preis­sen­kung lässt sich bei den Stadt­wer­ken Aschers­le­ben in Sach­sen-Anhalt beob­ach­ten. Hier sin­ken die jähr­li­chen Kos­ten für 23.000 kWh um ‑56,2 Pro­zent von 5.160 auf 2.261 Euro. Nur zum Teil lässt sich dies durch die um ‑12,2 Pro­zent gesun­ke­nen Netz­ent­gel­te im Netz der ASCA­NETZ erklä­ren. Auch im Stamm­ge­biet der nie­der­säch­si­schen Stadt­wer­ke Königs­lut­ter wird der Preis ähn­lich stark um ‑55,1 Pro­zent von 5.382,40 auf 2.415,40 Euro redu­ziert, wäh­rend die Ent­gel­te im eige­nen Netz um ‑2,4 Pro­zent sin­ken. Grund­ver­sorg­te Gas­kun­den der thü­rin­gi­schen Stadt­wer­ke Neu­stadt an der Orla pro­fi­tie­ren 2024 von einer star­ken Preis­sen­kung um ‑53,8 Pro­zent auf 2.455,70 Euro (aktu­ell 5.318,60 Euro). Da auch hier die Ent­gel­te im eige­nen Netz nur um ‑3,2 Pro­zent sin­ken, müs­sen alle genann­ten Stadt­wer­ke zusätz­lich wirk­sa­me Beschaf­fungs­vor­tei­le rea­li­siert haben.

Pro­zen­tua­le Ver­än­de­rung in der Gas-Grund­ver­sor­gung zum Janu­ar 2024
Abnah­me­fall: Fami­li­en­haus, SLP, 23.000 kWh/​Jahr, 11 kW Leistung

Gleich­zei­tig heben ein­zel­ne Ver­sor­ger die Prei­se ihrer Tari­fe deut­lich an. Die Ver­sor­gungs­be­trie­be Bor­des­holm in Schles­wig-Hol­stein erhe­ben mit 2.800,65 Euro +47,7 Pro­zent mehr als im lau­fen­den Jahr (1.896,06 Euro). Die um +1,68 Pro­zent stei­gen­den Ent­gel­te im eige­nen Netz erklä­ren dies nicht. Auch in Nord­rhein-West­fa­len wer­den Kun­den der Stadt­wer­ke Lage um +22,6 Pro­zent höher belas­tet. Die jähr­li­chen Kos­ten stei­gen von 2.447,24 auf 2.999,24 Euro, wäh­rend sich die Netz­ent­gel­te im stadt­wer­ke­ei­ge­nen Netz um +8 Pro­zent erhö­hen. Im Netz der Stadt­wer­ke Bux­te­hu­de dage­gen sin­ken die Netz­ent­gel­te um ‑3,4 Pro­zent, den­noch wird der Grund­ver­sor­gungs­ta­rif um +20,8 Pro­zent von 2.011,70 auf 2.430,30 Euro ange­ho­ben. Beson­ders hier dürf­ten sich für Wett­be­wer­ber attrak­ti­ve Ver­triebs­chan­cen auftun.

Der güns­tigs­te Tarif unter den zum 1. Janu­ar ver­öf­fent­lich­ten Grund­ver­sor­gungs­pro­duk­te fin­det sich trotz leicht stei­gen­der Netz­ent­gel­te (+0,9 %) bei der E.ON Ener­gie Deutsch­land im Netz der e‑werk Sach­sen­wald in Schles­wig-Hol­stein. Die jähr­li­chen Kos­ten blei­ben nahe­zu unver­än­dert bei 1.944,70 Euro. Der Brut­to­ar­beits­preis von 9,27 ct/​kWh liegt damit wei­ter deut­lich unter dem Grenz­wert der Preis­brem­se. Auch Kun­den der Stadt­wer­ke Zirn­dorf in Bay­ern zah­len nach einer Redu­zie­rung um ‑38,4 Pro­zent ab Janu­ar ver­gleichs­wei­se mode­ra­te 2.062,32 statt der bis­her 3.345,72 Euro. Gas­kun­den der Stadt­wer­ke Bie­le­feld (NRW) wer­den eben­falls ent­las­tet und zah­len in der Grund­ver­sor­gung künf­tig 2.087,95 statt 2.837,75 Euro (-26,4 %).

Am unte­ren Ende des Preis­ran­kings fin­den sich die Stadt­wer­ke Qued­lin­burg in Sach­sen-Anhalt. Hier wer­den trotz einer Redu­zie­rung um ‑23,7 Pro­zent immer noch jähr­li­che Kos­ten von 4.438,13 Euro fäl­lig (aktu­ell 5.817,44 Euro). Auch das baye­ri­sche Stadt­werk Haß­furt erhebt mit 4.431,68 Euro Prei­se, die weit über das Niveau der Preis­brem­se hin­aus­ge­hen (+11,9 %). Hier kos­tet eine Kilo­watt­stun­de im Tarif haGas Base“ 21,68 Cent. Die Stadt­wer­ke Land­stuhl in Rhein­land-Pfalz sen­ken dage­gen ihren Grund­ver­sor­gungs­ta­rif um ‑15,5 Pro­zent auf 4.034,30 Euro, obwohl die Ent­gel­te im eige­nen Netz um +7,4 Pro­zent stei­gen. Den­noch dürf­te auch die­ser Gesamt­preis nicht mit Son­der­pro­duk­ten kon­kur­rie­ren kön­nen, sodass sich hier attrak­ti­ve Ver­triebs­po­ten­zia­le für wett­be­werb­li­che Ver­sor­ger bieten.

Es zei­gen sich also vor­der­grün­dig deut­li­che Ent­las­tun­gen in bei­den Ener­gie­spar­ten. Nach dem Ener­gie­preis­schock der ver­gan­ge­nen bei­den Jah­re schei­nen zuneh­mend auch in der Grund­ver­sor­gung sin­ken­de Beschaf­fungs­prei­se auf die Tarif­ge­stal­tung ein­zu­wir­ken. Den­noch blei­ben die Prei­se ver­gleichs­wei­se hoch, das Vor­kri­sen­ni­veau scheint noch lan­ge nicht in Sicht. Für Ver­brau­cher sind das nicht durch­weg gute Neu­ig­kei­ten, doch für Ener­gie­ver­trie­be mit güns­ti­ger Ein­kaufs­stra­te­gie bie­ten sich dadurch wert­vol­le Wettbewerbspotenziale.

Metho­dik: Daten­stand 20.11.2023. Betrach­tet wur­den Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe, die zum 1. Janu­ar 2024 ange­passt wur­den. Alle Anga­ben net­to, sofern nicht anders ange­ge­ben. Durch­schnitts­wer­te wur­den nach Grö­ße der Ver­sor­gungs­ge­bie­te (abge­deck­te Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen) gewichtet.

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