Aktuelles | 04. November 2022

Umlagen sinken, Netzentgelte steigen – schwierige Zeiten für Preiskalkulationen

Erneut sinken die gesetzlichen Abgaben und Umlagen auf Strom im kommenden Jahr in Summe. Dies resultiert allerdings hauptsächlich aus der Aussetzung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, die Offshore-Netzumlage steigt dagegen relativ deutlich. Daneben werden Stromvertriebe 2023 mit deutlich höheren Netzentgelten kalkulieren müssen. Sollte im Frühjahr dazu noch die angekündigte Strompreisbremse greifen und für zusätzlichen Administrationsaufwand sorgen, dürfte es schwierig werden, noch einen auskömmlichen Deckungsbeitrag zu erwirtschaften.

Eine Umla­ge für abschalt­ba­re Las­ten nach § 18 AbLaV wird 2023 nicht mehr erho­ben, da die Ver­ord­nung ent­spre­chend § 20 Abs. 2 am 1. Juli 2022 wie geplant weit­ge­hend außer Kraft gesetzt wur­de. Ein even­tu­ell ver­blei­ben­der Vor­trag wird in Abstim­mung mit der Bun­des­netz­agen­tur kos­ten­min­dernd auf die Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te angerechnet.

Die KWK-Umla­ge zur För­de­rung von Kraft­wer­ken mit Kraft-Wär­me-Kopp­lung nach §§ 26 und 26KWKG sinkt 2023 leicht von 0,378 auf 0,357 ct/​kWh (-5,6 %), da sich nach Abrech­nung des Jah­res 2021 ein Über­schuss erge­ben hat­te. Auf­ge­teilt auf die nicht­pri­vi­le­gier­ten Letzt­ver­bräu­che redu­ziert sich die KWKG-Umla­ge dadurch um ‑0,041 ct/​kWh gegen­über der nach Pro­gno­sen für 2023 errech­ne­ten Höhe von 0,398 ct/​kWh.

Auch die Umla­ge gemäß § 19 Abs. 2 Strom­NEV redu­ziert sich leicht von 0,437 auf 0,417 ct/​kWh (-4,6 %). Die Ein­nah­men aus die­ser Umla­ge ent­schä­di­gen ent­gan­ge­ne Ein­nah­men von Ver­teil­netz­be­trei­bern, wenn die­se pri­vi­le­gier­ten Son­der­kun­den indi­vi­du­el­le Netz­ent­gel­te einräumen.

Allei­ne die Off­shore-Netz­um­la­ge steigt 2023 deut­lich, von 0,419 auf 0,591 ct/​kWh. (+41,1 %). Mit die­sen Ein­nah­men wer­den die Kos­ten für Errich­tung und Betrieb von Off­shore-Anbin­dungs­lei­tun­gen gedeckt sowie even­tu­el­le Ent­schä­di­gun­gen bei Stö­run­gen oder Ver­zö­ge­run­gen. Die Strom­steu­er bleibt wie in den Vor­jah­ren wei­ter­hin unver­än­dert bei 2,05 ct/​kWh.

Gegen­über 2022 sinkt die Gesamt­be­las­tung des Strom­prei­ses mit gesetz­li­chen Preis­be­stand­tei­len 2023 somit um rund die Hälf­te (-51,3 %), auch wenn sich rech­ne­risch eine leich­te Stei­ge­rung gegen­über dem 1. Juli 2022 zeigt. Ein Mus­ter­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh wird so um 143,80 Euro gegen­über dem Vor­jahr ent­las­tet und zahlt 136,60 Euro an gesetz­li­chen Umla­gen und Abga­ben (alle Anga­ben net­to). Dies ist der nied­rigs­te Stand seit weit mehr als 10 Jahren.

Güns­ti­ge­re Strom­ta­ri­fe wird dies den­noch nicht zur Fol­ge haben. Denn gleich­zei­tig stei­gen die Netz­ent­gel­te in bis­her nicht gekann­tem Aus­maß. Im nach Netz­ge­biets­grö­ße gewich­te­ten Durch­schnitt ver­teu­ern sich die Durch­lei­tungs­ge­büh­ren um +21,9 % auf 397,75 Euro/​Jahr, was die redu­zier­ten Abga­ben bereits zu rund der Hälf­te wie­der kom­pen­siert. Ange­sichts der Ach­ter­bahn­fahr­ten an den Strom­bör­sen und den mög­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen durch einen gede­ckel­ten Grund­be­darf“ von 80 Pro­zent des Nor­mal­ver­brauchs im kom­men­den Jahr wer­den die Preis­kal­ku­la­tio­nen für Strom­lie­fe­ran­ten kurz­fris­tig zu einer unge­ahnt kom­ple­xen Angelegenheit.

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