Diese Fremdkosten setzen sich zusammen aus der Stromsteuer (2,050 ct/kWh), der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage sowie dem Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals Umlage gem. § 19 StromNEV). Die KWKG-Umlage steigt nach Mitteilung der ÜNB im kommenden Jahr deutlich um +61 Prozent auf 0,446 ct/kWh und ist damit der wesentliche Faktor für den Anstieg. Entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) zogen die Übertragungsnetzbetreiber zur Berechnung der Umlage Prognosen der nachgelagerten Netzbetreiber und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Einnahmen und Ausgaben auf dem KWKG-Konto heran. Mit der Umlage wird die Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) gefördert, ebenso der Ausbau von Wärme- und Kältenetzen oder ‑speichern.
Die Offshore-Netzumlage (früher „Offshore-Haftungsumlage“) steigt ebenfalls, 2026 werden mit 0,941 ct/kWh rund 15,3 Prozent mehr fällig. Damit nähert sich die Umlage nun deutlich der 1‑Cent-Marke. Mithilfe der Umlage werden anfallende Kosten aus der Netzanbindung von Windparks auf See refinanziert sowie Entschädigungszahlungen, wenn sich diese Anbindung verzögert. Auch hier greifen die ÜNB zur Berechnung auf Kostenprognosen nachgelagerter Verteilnetzbetreiber sowie des BAFA zurück.
Den größten Kostenbestandteil unter den direkten gesetzlichen Abgaben nimmt der Aufschlag für besondere Netznutzung ein. Er steigt nur minimal auf 1,559 ct/kWh (+0,06 %). Die vier ÜNB betonen allerdings, dass die Berechnung noch unter Vorbehalt des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro steht. „Sollte bis zum 05.12.2025 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung für 2026 entsprechend erhöhen werden.“ Über den Aufschlag werden Mindereinnahmen von Verteilnetzbetreibern durch verringerte Entgelte bei privilegierten Verbrauchern wie beispielsweise Elektrolyseuren oder Industriekunden kompensiert, außerdem Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energieanlagen refinanziert.
In Summe werden Letztverbraucher durch die gestiegenen Abgaben nur wenig mehr belastet. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh werden rund 11,80 Euro mehr fällig. Dennoch können Kunden derzeit auf Preissenkungen hoffen, da die Verteilnetzentgelte gleichzeitig großflächig sinken. Nach aktueller Datenlage fallen diese im Durchschnitt um ‑73,45 Euro bzw. ‑17,1 Prozent – allerdings sind Lieferanten nicht verpflichtet, die sinkenden Kosten weiterzugeben.
Für Stromvertriebe verbleibt weiterhin eine gewisse Unsicherheit. Sollte der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten rechtsgültig werden, dürfte die Möglichkeit zu Preissenkungen den Wettbewerb deutlich beleben. Bleibt der Zuschuss aus, werden sich in den endgültigen Netzentgelten zum Jahreswechsel noch deutliche Änderungen ergeben – auch in diesem Fall müssen Kalkulationen kritisch geprüft werden, um die eigene Marge zu sichern.