Aktuelles | 24. Oktober 2025

Stromumlagen steigen 2026 nur leicht

Aufgrund des anstehenden Wochenendes haben die vier Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der gesetzlichen Umlagen auf den Stromverbrauch in diesem Jahr bereits am 24. Oktober bekanntgegeben. In Summe steigen die zu entrichtenden Abgaben für nichtprivilegierte Letztverbraucher A' 2026 um +6,3 Prozent auf 4,996 ct/kWh.

Die­se Fremd­kos­ten set­zen sich zusam­men aus der Strom­steu­er (2,050 ct/​kWh), der KWKG-Umla­ge, der Off­shore-Netz­um­la­ge sowie dem Auf­schlag für beson­de­re Netz­nut­zung (ehe­mals Umla­ge gem. § 19 Strom­NEV). Die KWKG-Umla­ge steigt nach Mit­tei­lung der ÜNB im kom­men­den Jahr deut­lich um +61 Pro­zent auf 0,446 ct/​kWh und ist damit der wesent­li­che Fak­tor für den Anstieg. Ent­spre­chend den Rege­lun­gen des Ener­gie­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes (EnFG) zogen die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber zur Berech­nung der Umla­ge Pro­gno­sen der nach­ge­la­ger­ten Netz­be­trei­ber und des Bun­des­amts für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) sowie Ein­nah­men und Aus­ga­ben auf dem KWKG-Kon­to her­an. Mit der Umla­ge wird die Erzeu­gung von Strom und Wär­me in Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Anla­gen (KWK-Anla­gen) geför­dert, eben­so der Aus­bau von Wär­me- und Käl­te­net­zen oder ‑spei­chern.

Die Off­shore-Netz­um­la­ge (frü­her Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge“) steigt eben­falls, 2026 wer­den mit 0,941 ct/​kWh rund 15,3 Pro­zent mehr fäl­lig. Damit nähert sich die Umla­ge nun deut­lich der 1‑Cent-Mar­ke. Mit­hil­fe der Umla­ge wer­den anfal­len­de Kos­ten aus der Netz­an­bin­dung von Wind­parks auf See refi­nan­ziert sowie Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen, wenn sich die­se Anbin­dung ver­zö­gert. Auch hier grei­fen die ÜNB zur Berech­nung auf Kos­ten­pro­gno­sen nach­ge­la­ger­ter Ver­teil­netz­be­trei­ber sowie des BAFA zurück. 

Den größ­ten Kos­ten­be­stand­teil unter den direk­ten gesetz­li­chen Abga­ben nimmt der Auf­schlag für beson­de­re Netz­nut­zung ein. Er steigt nur mini­mal auf 1,559 ct/​kWh (+0,06 %). Die vier ÜNB beto­nen aller­dings, dass die Berech­nung noch unter Vor­be­halt des Bun­des­zu­schus­ses zu den Über­tra­gungs­netz­ent­gel­ten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro steht. Soll­te bis zum 05.12.2025 kei­ne Rechts­si­cher­heit bestehen, ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die end­gül­ti­gen bun­des­ein­heit­li­chen Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te sowie der Auf­schlag für beson­de­re Netz­nut­zung für 2026 ent­spre­chend erhö­hen wer­den.“ Über den Auf­schlag wer­den Min­der­ein­nah­men von Ver­teil­netz­be­trei­bern durch ver­rin­ger­te Ent­gel­te bei pri­vi­le­gier­ten Ver­brau­chern wie bei­spiels­wei­se Elek­tro­ly­seu­ren oder Indus­trie­kun­den kom­pen­siert, außer­dem Mehr­kos­ten aus der Inte­gra­ti­on erneu­er­ba­rer Ener­gie­an­la­gen refinanziert.

In Sum­me wer­den Letzt­ver­brau­cher durch die gestie­ge­nen Abga­ben nur wenig mehr belas­tet. Für einen Fami­li­en­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh wer­den rund 11,80 Euro mehr fäl­lig. Den­noch kön­nen Kun­den der­zeit auf Preis­sen­kun­gen hof­fen, da die Ver­teil­netz­ent­gel­te gleich­zei­tig groß­flä­chig sin­ken. Nach aktu­el­ler Daten­la­ge fal­len die­se im Durch­schnitt um ‑73,45 Euro bzw. ‑17,1 Pro­zent – aller­dings sind Lie­fe­ran­ten nicht ver­pflich­tet, die sin­ken­den Kos­ten weiterzugeben.

Für Strom­ver­trie­be ver­bleibt wei­ter­hin eine gewis­se Unsi­cher­heit. Soll­te der Bun­des­zu­schuss zu den Über­tra­gungs­netz­ent­gel­ten rechts­gül­tig wer­den, dürf­te die Mög­lich­keit zu Preis­sen­kun­gen den Wett­be­werb deut­lich bele­ben. Bleibt der Zuschuss aus, wer­den sich in den end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­ten zum Jah­res­wech­sel noch deut­li­che Ände­run­gen erge­ben – auch in die­sem Fall müs­sen Kal­ku­la­tio­nen kri­tisch geprüft wer­den, um die eige­ne Mar­ge zu sichern.

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